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Selfie-Verbot

Selfie-Verbot

  • 22. Juli 2015

Selfies erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, vor allem dann, wenn im Hintergrund noch ein bedeutendes Gebäude oder Kunstwerk zu sehen ist. Bisher entschied dabei jedes Land selbst, ob solche Bilder dann auch mit den Freunden bei Facebook u.ä. geteilt werden dürfen. In Deutschland galt insoweit die so genannte Panoramafreiheit, wonach frei zugängliche Gebäude von jedermann fotografiert werden dürfen.

Das EU-Parlament beriet nun über eine einheitliche, jedoch strengere Regelung zur Panoramafreiheit. Demnach könne zukünftig ein Selfie vorm Eifelturm, das mit den Freunden geteilt wird, zu einer Abmahnung führen.

Bei der ersten Beratung im EU-Parlament ist dieses Vorhaben vorerst gescheitert. Ob dies den zahlreichen Online-Petitionen zu verdanken ist wird wohl nicht genau geklärt werden können. Allerdings bleibt abzuwarten, wie das EU-Parlament weiter vorgehen wird.

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