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Schwarzer Anzug – steuerlich abgesetzt

Schwarzer Anzug – steuerlich abgesetzt

  • 22. August 2016

Der Kläger ist Musiker in einem philharmonischen Orchester und dienstvertraglich dazu verpflichtet, bei Auftritten einen schwarzen Anzug zu tragen. Daher sah er einen solchen als Berufsbekleidung an und wollte ein schwarzes Sakko, sowie zwei schwarze Hosen steuerlich absetzen.

Das Finanzgericht sah das anders: Demnach sei die gegenständliche Kleidung keine typische Berufsbekleidung, sondern bürgerliche. Im genauen führte das Gericht aus:

[…] Um typische Berufskleidung handelt es sich, wenn die berufliche Verwendungsbestimmung bereits in ihrer Beschaffenheit entweder durch ihre Unterscheidungsfunktion, wie z.B. bei Uniformen oder durch dauerhaft angebrachte Firmenembleme, oder durch ihre Schutzfunktion –wie bei Schutzanzügen, Arbeitsschuhen o.Ä.– zum Ausdruck kommt (BFH, Beschluss vom 06. Juni 2005 – VI B 80/04, BFH/NV 2005, 1792). Das vom Kläger angeschaffte schwarze Sakko und die zwei schwarzen Hosen erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Die Beschaffenheit dieser Kleidungsstücke bringt keine berufliche Verwendungsbestimmung zum Ausdruck. Dies zeigt sich auch daran, dass der Kläger diese Kleidungsstücke in einem Ladengeschäft erworben hat, welches ausschließlich bürgerliche Kleidung führt. Beide Kleidungsstücke können außerdem ohne Weiteres zu feierlichen privaten Anlässen getragen werden. Darin unterscheidet sich der schwarze Anzug des Klägers von Kleidungsstücken, die angesichts ihrer beruflichen Verwendung eine Verwendung im privaten Bereich nicht mehr zulassen. […]

Im Gegensatz zu anderen Berufszweigen, wie Leichenbestattern oder Oberkellnern, diene die Kleidung lediglich dem festlichen Gesamteindruck des Orchesters und nicht dazu, die herausgehobene berufliche Position des Klägers zu unterstreichen. Dies hindere den Kläger nicht daran, solche Kleidung auch privat zu tragen. Eine solche Verwendung sei vom Arbeitgeber auch nicht untersagt worden.

Finanzgericht Münster, Urteil vom 13.07.2016 – 8 K 3646/15 E

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