Schmerzensgeld von 2.000 Euro bei HWS-Trauma infolge fahrlässigen Unfalls
- 29. Januar 2013
Auch bei einem fahrlässig verursachten Unfall kann ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro angemessen sein, wenn die Schmerzen und Beeinträchtigungen nicht nur unerheblich waren und die Arbeitsunfähigkeit mehrere Wochen andauerte.
Bei einem Auffahrunfall erlitt die vorausfahrende Fahrerin ein HWS-Schleudertrauma, eine ISG-Blockade sowie eine Beeinträchtigung der Lendenwirbelsäule. In der Folge litt sie unter starken Kopf-, Schulter- und Nackenschmerzen und musste sich in ärztliche und krankentherapeutische Behandlung begeben. Sie war sechs Wochen arbeitsunfähig krank und litt mehr als ein halbes Jahr an starken Rückenschmerzen, wobei ihr lange ein Schlafen nur unter Schmerzmitteln möglich war. Die Versicherung zahlte ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro. Das AG München entschied, dass 2.000 Euro angemessen seien. Das Gericht müsse nach der Schwere und dem Ausmaß der Verletzungen urteilen, wobei zu berücksichtigen sei, dass dem Schmerzensgeld eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion zukomme. Anhand der Verletzungen, Schmerzen und Beeinträchtigungen sowie der Dauer der Arbeitsunfähigkeit sei das Schmerzensgeld mit 2.000 Euro angemessen, wobei schon berücksichtigt sei, dass der Unfall fahrlässig verursacht wurde.
AG München, Urt. v. 29.01.2013 – 332 C 21014/12