Schleuser verurteilt
- 22. April 2016
Ein 53-Jähriger transportierte 16 Flüchtlinge in einem Kleintransporter von der serbisch-ungarischen Grenze nach Deutschland. Die Flüchtlinge musste dabei Innentemperaturen von über 30°C ertragen und hatten keine Fenster. Zum urinieren standen mitgeführte Dosen bereit.
Der Angeklagte wurde nun als Schleuser gem. § 96 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Das Gericht berücksichtigte hier vor allem, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war. Allerdings handele es sich bei der vorliegenden Tat um eine besonders verwerfliche: Die Flüchtlinge wurden in menschenunwürdigen Zuständen, einem Viehtransport gleichend, transportiert. Der Angeklagte habe daher offensichtlich eher aus Profitgier, als aus Mitleid gehandelt.
Amtsgericht München, Urteil vom 20.11.2015 – 842 Ls 383 Js 170071/15