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Schleuser verurteilt

Schleuser verurteilt

  • 22. April 2016

Ein 53-Jähriger transportierte 16 Flüchtlinge in einem Kleintransporter von der serbisch-ungarischen Grenze nach Deutschland. Die Flüchtlinge musste dabei Innentemperaturen von über 30°C ertragen und hatten keine Fenster. Zum urinieren standen mitgeführte Dosen bereit.

Der Angeklagte wurde nun als Schleuser gem. § 96 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Das Gericht berücksichtigte hier vor allem, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war. Allerdings handele es sich bei der vorliegenden Tat um eine besonders verwerfliche: Die Flüchtlinge wurden in menschenunwürdigen Zuständen, einem Viehtransport gleichend, transportiert. Der Angeklagte habe daher offensichtlich eher aus Profitgier, als aus Mitleid gehandelt.

Amtsgericht München, Urteil vom 20.11.2015 – 842 Ls 383 Js 170071/15

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