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Schadensersatz wegen Hundehaufen

Schadensersatz wegen Hundehaufen

  • 23. Januar 2017

Der Käufer einer Immobilie staunte nicht schlecht, als der Schnee taute: Darunter befanden sich nämlich insgesamt 19 Hundehaufen, die vom Hund des Verkäufers stammten. Der Käufer verlangt nun Schadensersatz für die Beseitigung der Haufen und die Neubepflanzung des „kontaminierten“ Bodens.

Das Amtsgericht München gab seiner Klage auf Zahlung von 3500,- € nicht statt. Die Hundehaufen stellen zwar einen Sachmangel dar, weswegen der Käufer grundsätzlich Schadensersatz verlangen könne. Allerdings hätte er den Verkäufer zunächst zur Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern müssen. Weiterhin habe der Kläger die Kontaminierung des Bodens maßgeblich selbst verursacht, denn er habe die Haufen zu spät beseitigt.

Amtsgericht München, Urteil vom 13.04.2016 – 171 C 15877/15

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