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Schadensersatz bei unzulässiger Videoüberwachung

Schadensersatz bei unzulässiger Videoüberwachung

  • 25. Oktober 2010

Ein Arbeitgeber, der den Arbeitsplatz seines Arbeitnehmers unzulässig überwacht und damit erheblich in dessen Persönlichkeitsrecht eingreift, macht sich schadensersatzpflichtig. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, deren Arbeitgeber vordergründig den Eingangsbereich des Büroraums mittels einer dafür angebrachten Kamera überwachen wollte, dabei aber auch den Arbeitsplatz der Arbeitnehmerin mit erfasste. Das LAG Frankfurt a. M. sah darin einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerin, weil diese sich einem ständigen Anpassungs- und Überwachungsdruck ausgesetzt sähe. Die Richter sahen eine Entschädigung in Höhe von 7.000 Euro für angemessen an.

LAG Frankfurt a. M. Urt. v. 25.10.2010 – 7 Sa 1586/09