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Satellit statt Kabel

Satellit statt Kabel

  • 24. August 2016

Ein Vermieter kündigte einen veralteten Kabelanschluss und ließ stattdessen Satellitenschüsseln installieren. Die Mieter, welche einen Kabelanschluss vertraglich zugesichert bekommen hatten, gingen hiergegen nun gerichtlich vor.

Die Klage eines Mieters war erfolgreich. Ihm war mietvertraglich ein Kabelanschluss zugesichert, weswegen er hierauf einen Anspruch habe. Eine einseitige Kündigung dessen durch den Vermieter sei daher nicht möglich. Es handele sich auch nicht, wie der Vermieter meinte, um eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555b BGB. Dabei ließ das Gericht dahinstehen, ob es sich beim Wechsel von Kabel auf Satellit um eine Modernisierungsmaßnahme handele, da es jedenfalls an einer ordnungsgemäßen Ankündigung im Sinne des § 555c I BGB fehle.

Landgericht Kempten, Urteil vom 08.04.2016 – 52 S 2137/15

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