Rußpartikelfilter im Notstromaggregat
- 16. Oktober 2015
Ein Möbelhaus betrieb für die Sprinkleranlage ein Notstromaggregat mit Dieselmotor ohne Rußpartikelfilter. Da die Abgase so direkt in die Umwelt abgeleitet wurden, forderte das Bezirksamt den Einbau eines Rußpartikelfilters. Dagegen klagte nun das Möbelhaus.
Das Gericht wies die Klage ab. Demnach gehe von den in die Umwelt geleiteten Rußpartikeln eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Anlage bereits seit 1999 ohne einen Filter betrieben werde, da es insoweit auf den aktuellen Stand der Technik ankomme. Weiter könne sich der Kläger, in Anbetracht der hohen Gefahren, die von dem Dieselmotor ausgehen, auch nicht auf finanzielle Unzumutbarkeit berufen.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.08.2015 – VG 10 K 208.13