Rückforderungsanspruch bei Verarmung eines Miterben
- 28. März 2007
1. Hat eine Erbengemeinschaft einen Nachlassgegenstand einem Dritten zugewendet und verarmt anschließend einer der Miterben, so kann er Rückgabe des Geschenks in Gestalt eines Wertersatzanspruchs insoweit verlangen, als er aus seinem Vermögen dem Beschenkten einen Vermögenswert zugewendet hat.
-OLG Köln, Urt. v. 28.03.2007 – 2 U 37/06-