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Richter im Land der Träume

Richter im Land der Träume

  • 14. Juni 2017

Eine Gerichtsverhandlung kann eine langwierige und teilweise zermürbende Angelegenheit sein. Dennoch sind alle Beteiligten auch aus Respekt den Parteien gegenüber verpflichtet, der Verhandlung aufmerksam zu folgen.

Ein ehrenamtlicher Richter in einem sozialgerichtlichen Verfahren sah das wohl etwas anders und schlummerte während der Verhandlung friedlich. Auch die Weckversuche des Berufsrichters führten nur bedingt (teilweises Hochschrecken war zu verzeichnen) zum Erfolg. Das daraufhin zu Lastend es Klägers ergangene Urteil wurde nun in der nächsten Instanz aufgehoben.

Nach Ansicht des Bundessozialgerichts könne ein Urteil, bei dem ein schlafender Richter teilgenommen habe, keinen Bestand haben. Hierbei wurde klar gestellt, dass allein geschlossene Augen und ein gesenkter Kopf noch nicht ausreichen, um die Vermutung des Schlafes unerschütterlich zu beweisen. Dies könne ebenso ein Zeichen für besonders hohe Konzentration sein. Vorliegend betrat der Richter jedoch bereit verschlafen den Gerichtssaal und endete noch vor Beginn der Verhandlung im Traumland. Demnach könne das auf diese Verhandlung gestützte Urteil keinen Bestand haben. Dem stehe auch nicht entgegen, dass der betreffende Richter die Akte bereits wie im Schlaf kenne, da es maßgeblich auf den Inhalt der mündlichen Verhandlung ankomme.

Die Vorinstanz muss daher den betreffenden Fall erneut entscheiden.

BSG, Beschluss v. 12.04.2017, Az.: B 13 R 289/16 B

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