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Reisende müssen Unterlagen nach telefonischer Buchung prüfen

Reisende müssen Unterlagen nach telefonischer Buchung prüfen

  • 12. April 2013

Bucht ein Verbraucher per Telefon eine Reise, so muss er die danach erhaltenen Unterlagen auf deren Richtigkeit überprüfen. Im Sommer 2012 bestellte eine Frau aus München Flugtickets von Antalya nach München.

Am selben Tag begab sie sich in das Reisebüro und unterschrieb einen Vertrag über Tickets von München nach Antalya. Als sie am Flughafen in Antalya stand, bemerkte sie den Fehler. Die Mehrkosten für neue Tickets verlangte sie vom Reisebüro ersetzt. Als dieses nicht reagierte, erhob sie Klage vor dem Amtsgericht München. Allerdings ohne Erfolg, wie das Gericht urteilte. Die Klägerin habe die Pflicht gehabt, die Unterlagen nach deren Erhalt auf die Richtigkeit zu überprüfen. Sollte sie vorher etwas anderes bestellt haben, stellt dieses Unterlassen der Prüfung jedenfalls ein erhebliches Mitverschulden der Klägerin dar.

AG München, Urt. v. 12.04.2013 – 233 C 1004/13