Rechtschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag
- 26. Mai 2008
Das Rechtschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan fehlt, wenn dessen Festsetzungen durch eine bestandskräftige Baugenehmigung ausgeschöpft sind und das Vorhaben vollständig errichtet worden ist.
-OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.05.2008 – 1 KN 37/08-