03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Rechtschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag

Rechtschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag

  • 26. Mai 2008

Das Rechtschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan fehlt, wenn dessen Festsetzungen durch eine bestandskräftige Baugenehmigung ausgeschöpft sind und das Vorhaben vollständig errichtet worden ist.

-OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.05.2008 – 1 KN 37/08-