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Raucherabend im Raucherclub ist Vergangenheit

Raucherabend im Raucherclub ist Vergangenheit

  • 1. Februar 2008

Nach dem Inkrafttreten des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes am 15.02.2008 dürfen Raucherabende in einem Raucherclub mit nur einem Schankraum nicht mehr stattfinden; es besteht ein Rauchverbot. Lediglich in durch ortsfeste Trennwänden abgetrennten Nebenräumen des Lokals ist das Rauchen erlaubt.

-VG Neustadt, Beschl. v. 01.02.2008 – 4 L 58/08.NW-