Raucherabend im Raucherclub ist Vergangenheit
- 1. Februar 2008
Nach dem Inkrafttreten des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes am 15.02.2008 dürfen Raucherabende in einem Raucherclub mit nur einem Schankraum nicht mehr stattfinden; es besteht ein Rauchverbot. Lediglich in durch ortsfeste Trennwänden abgetrennten Nebenräumen des Lokals ist das Rauchen erlaubt.
-VG Neustadt, Beschl. v. 01.02.2008 – 4 L 58/08.NW-