03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Print@home 2,50 €

Print@home 2,50 €

  • 5. September 2016

Bei der Onlinebestellung von Eintrittskarten für Konzerte oder ähnliches, bieten die Anbieter meist verschiedene Optionen der Lieferung an. Darunter häufig eine „print@home“-Option, bei der die Karten daheim ausgedruckt werden können. So war es auch im vorliegenden Fall, wobei für diese Option eine Gebührt in Höhe von 2,50 € berechnet wurde. Als zweite Option stand dem Kunden noch ein Premiumversand für satte 29,90 € zur Verfügung.
Das Landgericht Bremen entschied nun, dass die Servicegebühr für die print@home-Option überzogen sei. Gleiches gelte für die Gebühren für den Premiumversand. Eine zusätzliche Gebühr für den Versand dürfe der Anbieter allein deshalb nicht verlangen, weil er vertraglich zum Versand der Tickets verpflichtet sei.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, wäre der Anbieter verpflichtet, den Kunden die überzogenen Gebühren zu erstatten.
Landgericht Bremen, Urteil vom 31.08.2016 – 1-O-969/15

Schlagwörter: , ,