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Polizei ohne Mütze

Polizei ohne Mütze

  • 11. Mai 2017

Immer wieder eskalieren Situationen zwischen Jugendlichen und der Polizei. Dies liegt, so die Aussage der Beamten, nicht zuletzt an mangelndem Respekt gegenüber der Staatsgewalt.

Im konkreten Fall kam es zu einer anonymen Anzeige, da eine Gruppe Jugendlicher mehrere Blumentöpfe beschädigt habe. Die sodann eintreffenden Beamten wollten die Personalien aufnehmen. Einer der Jugendlichen entgegnete prompt: „Du hast mir nichts zu sagen, du hast keine Mütze auf und erst musst du mir deinen Ausweis zeigen, bevor ich was muss.“. Als die Beamten ihn zum Fahrzeug verbringen wollten, um auf der Dienststelle die Personenkontrolle durchzuführen, wehrte sich der Jugendliche gegen die Maßnahme der Polizei. Der vorliegend Beschuldigte, ein Freund des Jugendlichen, pflichtete ihm bei und schrie, dass er seinem „Bruder“ helfen werde.

Die zuständige Jugendrichterin verurteilte den Schüler zu wegen Beihilfe zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zu seinen Gunsten berücksichtige sie sowohl sein Geständnis, als auch die Tatsache, dass der Beschuldigte nicht der Haupttäter war. Ebenfalls glaubte sie ihm, dass er tatsächlich aus eher ritterlichen Motiven gehandelt habe und seinem Freund helfen wollte. Der eigentliche Haupttäter wurde in einem separaten Verfahren zu einem Jugendarrest verurteilt und musste dem geschädigten Polizeibeamten einen zweiseitigen Entschuldigungsbrief schreiben.

Amtsgericht München, Urteil vom 26.01.17 – 1011 Ds 451 Js 234744/16 jug

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