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Pflichtverletzung bei unberechtigter Mängelbeseitigung

Pflichtverletzung bei unberechtigter Mängelbeseitigung

  • 23. Januar 2008

1. Dem Verkäufer steht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Käufer mit seiner Aufforderung zur Mangelbeseitigung eine gegenüber dem Verkäufer bestehende vertragliche Pflicht schuldhaft verletzt hat. Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel des Kaufgegenstandes nicht vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.

2. Der Käufer muss im Rahmen seiner Möglichkeiten lediglich sorgfältig überprüfen, ob die von ihm beanstandete Erscheinung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die nicht dem Verantwortungsbereich des Verkäufers zuzuordnen ist. Da es bei der Prüfungspflicht des Käufers lediglich darum geht, Ursachen in seinem eigenen Einflussbereich auszuschließen, kommt es auf besondere Fachkenntnisse, über die unter Umständen nur der Verkäufer verfügt, nicht an.

-BGH, Urt. v. 23.01.2008 – VIII ZR 246/06-