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Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen vor dem Todesfall

Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen vor dem Todesfall

  • 28. September 2010

Eine Schenkung des Erblassers an einen Dritten gibt dem Pflichtteilsberechtigten auch dann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Dritten, wenn das Verschenkte zuvor vom Erblasser mit Geldmitteln des Beschenkten erworben wurde. Im Fall hatte die Erblasserin ihren Miteigentumsanteil an einem Grundstück an den Schwiegersohn verschenkt. Dieser hatte ihn wiederum seiner Frau übertragen. Die Klägerin, welche zur Hälfte Erbin ihrer Mutter geworden ist, verlangte von der Ehefrau des Schwiegersohns nun Pflichtteilsergänzung. Das Gericht gab der Klage mit der Begründung statt, dass es unerheblich sei, ob die Erblasserin den Grundstücksanteil nur deshalb kaufen und in der Folge verschenken konnte, weil der Schwiegersohn dies mit Geldmitteln an die Erblasserin erst ermöglichte. Die Erblasserin habe auch keine sittliche Pflicht zur Schenkung getroffen, weil sie eine solche Pflicht auch nicht getroffen hätte, wenn sie den Grundstücksanteil bis zu ihrem Lebensende behalten hätte.

LG Berlin Urt. v. 28.09.2010 – 2 O 287/10