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Never ending story – Abgasskandal à la Audi

Never ending story – Abgasskandal à la Audi

  • 30. Mai 2016

Nicht nur VW, auch die Tochtergesellschaft Audi muss sich im Abgasskandal verantworten. Im vorliegenden Fall klagte der Eigentümer eines Audi Q3 auf Austausch des Fahrzeugs oder Beseitigung der mangelhaften Abgaswerte gegen einen Audi Servicepartner. Der Kläger begründete seine Klage mit der Neuwagengarantie. Der Servicepartner lehnte eine Haftung ab, da etwaige Ansprüche nicht gegen ihn, sondern den Hersteller geltend zu machen seien.

Das Gericht sah das ähnlich: Demnach ergebe eine Auslegung der Neuwagengarantie, dass nicht der Servicepartner, sondern der Hersteller aus ihr zu verpflichten sei. Dies ergebe sich vor allem aus dem Wortlaut der Garantie, die ausdrücklich die Audi AG nennt. Die Tatsache, dass laut der Garantie die Ansprüche über den Servicepartner abzuwickeln sein, ergebe keine Haftung, sondern nenne diesen lediglich als ersten Ansprechpartner.

Landgericht Braunschweig, Urteil vom 24.05.2016 – 8 O 129/16

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