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Muss ein Baum gefällt werden, wenn der Nachbar es will?

Muss ein Baum gefällt werden, wenn der Nachbar es will?

  • 26. Februar 2018

Ob der Baum tatsächlich gefällt werden muss, ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Zum einen kommt es darauf an, wie weit der Baum vom Nachbargrundstück entfernt steht. Nach § 44 Nr. 1 a) Thüringer Nachbarrechtsgesetz, muss ein Grenzabstand von 4 m eingehalten werden. Das bedeutet, dass Ihr Nachbar bei einem geringeren Abstand die Beseitigung verlangen darf. Dieser Anspruch ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Frist des § 51 III Thüringer Nachbarrechtsgesetz nicht eingehalten worden ist.

Zudem kann eine Beseitigung auch verlangt werden, wenn es in irgendeiner Form zu einer Beeinträchtigung oder Gefährdung durch den Baum kommen kann. Gefährdung meint dabei bspw. die Gefahr, dass durch Sturm Äste des Baumes herunterfallen und eine Gefahr darstellen oder der Baum durch Krankheiten oder ähnliches seine Standfestigkeit verliert und damit ein Umsturz droht.

Ob tatsächlich eine Gefährdung durch den Baum vorliegt, wird nur ein Sachverständiger beurteilen können. Ihr Nachbar könnte daher auf Beseitigung klagen und müsste eine Gefährdung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens mittels eines Sachverständigengutachtens nachweisen.

 

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/recht/detail/-/specific/Nachbarschaftsrecht-Muss-ein-Baum-gefaellt-werden-wenn-der-Nachbar-es-will-2027621603

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