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Muslimische Taufe

Muslimische Taufe

  • 23. Juli 2016

Das Jugendamt entzog einer muslimischen Mutter unmittelbar nach der Geburt das Sorgerecht für ihr Kind. Zwei Jahre später wurde das Kind in einer katholischen Pflegefamilie untergebracht, welche das Kind nun taufen lassen wollte. Die Taufe wurde unter Hinweis auf das Kindeswohl und die bessere Identifikation mit der Pflegefamilie durch Beschluss des Amtsgerichts genehmigt. Gegen diesen Beschluss wehrte sich nun die Kindsmutter.

Das OLG gab ihr recht und untersagte der Pflegefamilie und dem Kind den Wechsel der Religion. Nach einem seit 1921 existierenden Spezialgesetz sei es Sache des Vormundes, die religiöse Erstbestimmung des Kindes vorzunehmen. Sei diese allerdings bereits durch die Eltern vorgenommen worden, sei diese Entscheidung nicht vom Vormund zu ändern. Der Wunsch des Kindes nach einer Taufe spiele insoweit (noch) keine Rolle. Erst ab Vollendung des 14 Lebensjahres darf ein Kind frei entscheiden, welcher Religionsgemeinschaft es angehören möchte. Im vorliegenden Fall war das Kind aber erst 8 oder 9 Jahre alt.

OLG Hamm, Beschluss v. 29.03.2016, AZ.: 2 UF 223/15

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