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Modernisierungsmieterhöhung

Modernisierungsmieterhöhung

  • 19. September 2007

Einer Mieterhöhung wegen Modernisierung steht nicht entgegen, dass der Vermieter den Beginn der Modernisierungsarbeiten weniger als drei Monate vorher angekündigt und der Mieter der Maßnahme widersprochen hat.

Quelle: -BGH, Urt. v. 19.09.2007 – VIII ZR 6/07-