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Mit Bluetooth telefoniert

Mit Bluetooth telefoniert

  • 18. Mai 2016

Der Fahrer stieg in sein Auto, während er telefonierte. Als er den Motor an ließ, stellte das Handy automatisch via Bluetooth eine Verbindung mit der Freisprecheinrichtung her. Der Fahrer vergaß jedoch, sein Handy aus der Hand zu legen. Das Amtsgericht verurteilte daher zu einer Geldbuße in Höhe von 60,- €.

Die Rechtsbeschwerde vor das OLG hatte in der Sache Erfolg. Das Vorgehen des Fahrers verstoße nicht gegen § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO. Nach der neuen Fassung dieser Vorschrift, liegt ein Verstoß nur vor, wenn der Fahrer das Mobiltelefon in der Hand halten MUSS. Einer Freisprecheinrichtung sei jedoch gerade immanent, dass beide Hände frei benutzt werden können. Da der Fahrer vorliegend diese nutzte und nur vergaß das Telefon weg zu legen, liegt kein „Benutzenmüssen“ vor. Demnach könne er auch nicht zu einer Geldbuße verurteilt werden.

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 25.04.2016 – 4 Ss 212/16

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