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Mindestlohn für Ausländer

Mindestlohn für Ausländer

  • 8. September 2015

Seit nun gut einem halben Jahr ist der Mindestlohn für Arbeitnehmer vorgeschrieben und noch immer häufen sich die Fragen, die in diesem Zusammenhang gestellt werden.

So zum Beispiel, wie es mit dem Mindestlohn für ausländische Mitarbeiter aussieht.

Aus Sicht der BRD ist diese Frage leicht zu beantworten: Jeder Arbeitnehmer, egal ob ausländisch oder nicht und egal ob im Inland angestellt oder nicht, hat sobald er sich auf dem Bundesgebiet befindet Anspruch auf Mindestlohn. So ist laut Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles der Mindestlohn auch einem polnischen Lkw-Fahrer der bei einem polnischen Unternehmen angestellt ist Mindestlohn zu zahlen, auch wenn er sich in Deutschland nur auf einer Transitfahrt befindet. Dabei obliegt die Überprüfung dem Zoll, welcher auf seiner Bekanntgabe zum Mindestlohn ebenfalls oben genannte Auskunft gibt.

Die EU-Kommission sieht das etwas anders: Demnach verstoße der Mindestlohn im oben genannten Fall gegen EU-Verträge, da eine solche Regelung den Binnenmarkt gefährde. Die EU prüfte daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD und gab ihr 2 Monate Zeit um auf das Schreiben aus Brüssel zu antworten, welches übrigens von Mitte Mai war. Bisher hat sich allerdings noch nichts weiter in der Richtung getan. Es bleibt also abzuwarten, ob die EU-Kommission ihre Drohung wahr macht und tatsächlich ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet.

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