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Minderjähriger haftet für Feuerwehrkosten

Minderjähriger haftet für Feuerwehrkosten

  • 21. Mai 2008

Ein Minderjähriger, der grob fahrlässig den Brand in einer Feldscheune verursacht hat, kann zu den Kosten für den Einsatz der Feuerwehr herangezogen werden. Der zum Tatzeitpunkt 14-jährige Jugendliche warf in einer Scheune, in der u. a. Stroh gelagert wurde, eine glimmende Zigarette weg, ohne sie „auszutreten“.

– OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.05.2008 – 7 A 10183108 –