Mietrecht – Mietmangel bei Zugangsbehinderung
- 12. November 2007
Die Zugangsbehinderung zu einem Ladenlokal infolge Baumaßnahmen ist ein Mangel der Mietsache, auch wenn sie nicht durch vom Vermieter beeinflussbare Baumaßnahmen hervorgerufen wird (hier. Völlige Zugangssperrung wegen Bau einer U-Bahn-Trasse).
-KG, Urt. v. 12.11.2007 – 8 U 194/06-