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Mietrecht – Mietkaution in der Insolvenz

Mietrecht – Mietkaution in der Insolvenz

  • 20. Dezember 2007

1. Der Wohnungsmieter kann eine gestellte Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann ungeschmälert herausverlangen (aussondern), wenn der Vermieter, wie der § 551 Abs. 3 BGB vorschreibt, die Kaution von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat. Geschieht dies nicht, ist der Auszahlungsanspruch nur eine einfache Insolvenzforderung, die maximal nach der Quote bedient wird.

2. Der Mieter ist berechtigt, die Einhaltung der dem Vermieter obliegenden Verpflichtung der gesonderten Kautionsanlegung durchzusetzen und nötigenfalls sogar die geschuldete Mietzahlung bis zur Höhe des Kautionsbetrages zurückzuhalten.

-BGH, Urt. v. 20.12.2007 – IX ZR 132/06-