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Mieterhöhungsverlangen und Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels

Mieterhöhungsverlangen und Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels

  • 11. März 2009

Für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen ist es nicht erforderlich, den Mietspiegel beizufügen, wenn dieser im Kundencenter des Vermieters eingesehen werden kann oder wenn dieser allgemein zugänglich ist.

-BGH, Urt. v. 11.03. 2009 – VIII ZR 74/08