Mieterhöhungsverlangen und Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels
- 11. März 2009
Für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen ist es nicht erforderlich, den Mietspiegel beizufügen, wenn dieser im Kundencenter des Vermieters eingesehen werden kann oder wenn dieser allgemein zugänglich ist.
-BGH, Urt. v. 11.03. 2009 – VIII ZR 74/08 –