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Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz

Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz

  • 8. September 2015

Laktosefreie Lebensmittel sind teuer. So sah es auch die Mutter einer laktoseintoleranten Tochter, welche Mehraufwand wegen der Erkrankung ihrer Tochter geltend machte. Das Amt lehnte eine Erhöhung des Arbeitslosengelds jedoch ab, weswegen die Mutter nun vor Gericht zog.

Das Gericht stellte zunächst fest, dass die Tochter tatsächlich laktoseintolerant sei. Allerdings sei, nach einem vom Gericht eingeholten Gutachten, ein Liter Milch ausreichend, um den Bedarf für drei bis vier Tage zu decken. Demnach wären pro Monat ca. 7-10 Liter Milch erforderlich, um das Kind angemessen zu ernähren. Dies ergibt einen Mehraufwand, für laktosefreie Milch, von rund 2,50 € im Monat, was rund einem Prozent des Regelbedarfs der Mutter entspricht.  Auf Grund dieses verschwindend geringen Prozentsatzes, sei es der Mutter zuzumuten, für den Mehraufwand selbst aufzukommen.

Sozialgericht Freiburg, Urteil vom 17.04.2015 – S 15 AS 3600/13 ZVW

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