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Majestätsbeleidigung

Majestätsbeleidigung

  • 14. Juli 2017

Nach dem viel Diskutierten Gedicht des NEO MAGAZIN Royale Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Erdogan ist ein nahezu vergessener Straftatbestand ins Licht der Medien gerückt worden: § 103 StGB, die Majestätsbeleidigung. Hiernach macht sich strafbar, wer ein ausländisches Organ oder einen Vertreter eines Staates beleidigt. Erdogan hatte seinerzeit ein Strafverfahren wegen eben dieses Tatbestandes gegen Jan Böhmermann eingeleitet.

Der Bundesrat billigte nun den Vorschlag des Bundestages, wonach § 103 StGB abgeschafft werden sollte. Es handele sich insofern um einen völlig veralteten und nicht mehr zeitgemäßen Tatbestand. In einer modernen Welt könne die Ehre eines Staatsvertreters nicht über die eines jeden anderen Bürgers gestellt werden. Daher sei der strafrechtliche Schutz durch den „normalen“ Tatbestand der Beleidigung völlig ausreichend. Ein so genanntes „Sonderstrafrecht“ dürfe es nicht geben. In ähnliche Richtung argumentierten auch die Länder.

Eine Endgültige Entscheidung des Bundesrates steht nun aus.

(BT-Drs. 18/11243 – PDF)

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