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Männer sind keine Frauenvertreter

Männer sind keine Frauenvertreter

  • 8. April 2014

Ein Berliner Amtsrichter stellte sich zur Wahl als Frauenvertreter. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied nun, dass Männer diesbezüglich weder ein aktives (wählen) noch ein passives (gewählt werden) Wahlrecht haben. Der klagende Richter beantragte Ende 2012 das aktive und passive Wahlrecht für die Wahl als Frauenvertreter. Nachdem der Antrag abgelehnt wurde, schlugen fünf wahlberechtigte Frauen den Richter als Kandidaten vor. Nachdem er sogar in der „Bekanntmachung der Kandidatinnen“ des Wahlvorstandes auftauchte, teilte ihm der Wahlvorstand mit, dass er weder wählen, noch gewählt werden darf.

Das Gericht entschied nun, dass keine Verletzung von Gleichheitsrechten und auch kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbote bestehe. Laut dem Gericht diene die Regelung, dass Frauenvorsteher nur Frauen sein dürfen, dem Ausgleich bestehender Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen. Damit rechtfertige das Ziel dieses Vorgehens, nämlich die Gleichbehandlung, auch die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen.

Es bleibt nun abzuwarten, ob der klagende Richter Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt.

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 08.05.2014 – VG 5 K 420.12