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Loveparade-Richterin wegen Befangenheit abgelehnt

Loveparade-Richterin wegen Befangenheit abgelehnt

  • 14. März 2016

Das Verfahren über die tragischen Ereignisse zur Loveparade zieht sich lange hin. Nun wurde im Verfahren eine Richterin wegen Befangenheit abgelehnt.
Die Stadt Duisburg führte ein Rechtsgutachten in das Verfahren ein, welches von einer Rechtsanwaltskanzlei erstellt worden ist. Dumm nur, dass Teilhaber der Kanzlei der Ehemann der vorsitzenden Richterin war. Die Kläger beanstandeten diese Vorgehensweise, weswegen nun der 11. Zivilsenat über das Befangenheitsgesuch entschied.
Der Senat folgte der Ansicht der Kläger. Es sei verständlich und nachvollziehbar, dass aus deren Sicht Zweifel an der Unparteilichkeit der Richterin aufkommen könnten. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass ihr Ehemann an dem betreffenden Gutachten nicht persönlich mitgewirkt habe. Allein die Tatsache, dass der Ehemann durch seine Teilhabe an der Kanzlei einen hinreichenden Bezug zum Verfahren bekommt, rechtfertige die Besorgnis der Befangenheit.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2016 – 11 W 53/15 und I – 11 W 54/15

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