03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Legale Teilnahme am Straßenverkehr trotz totalgefälschtem Führerschein

Legale Teilnahme am Straßenverkehr trotz totalgefälschtem Führerschein

  • 3. Mai 2011

Eine Fahrberechtigung kann sich nach Auffassung des VGH München auch aus einem totalgefälschten philippinischen Führerschein ergeben. Eine Frau aus Niederbayern erwarb über einen Vermittler einen gefälschten philippinischen Führerschein und ließ diesen mittels Angabe eines ungarischen Scheinwohnsitzes in Ungarn umschreiben. Die Behörden stellten ihr daraufhin einen Führerschein aus, der ihr jedoch von der Polizei infolge der Ermittlungen gegen den Vermittler wieder abgenommen wurde. Der VGH München gab der Frau im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig das Recht, von dem ungarischen Führerschein Gebrauch zu machen. Der ungarische Führerschein vermittle der Frau auch eine ungarische Fahrerlaubnis, weil der Führerschein nicht nur eine vermeintliche philippinische Fahrerlaubnis nachweisen soll, sondern ein eigenes ungarisches Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen vermittle. Deutschland habe insoweit versäumt, eine EU-Richtlinie umzusetzen, die den Umtausch eines in einem Nicht-EU-Land erworbenen Führerscheins nicht anerkenne.

VGH München Beschl. v. 03.05.2011 – 11 C 10.2938, 11 CS 10.2939, 11 C 10.2940