Kostenhöhe für Abschleppkosten
- 7. Januar 2011
Abschleppkosten in Höhe von 219,50 € sind nach einem Urteil des KG Berlin rechtmäßig. Eine Kundin parkte ihr Fahrzeug länger auf dem Kundenparkplatz eines Supermarktes als die durch den Supermarktbetreiber gestattete und auf örtlich angebrachten Schildern angegebene Stunde. Daraufhin ließ dieser das Fahrzeug abschleppen. Die Richter erkannten die Kosten in Höhe von 219,50 € als zulässig an, weil eine Privatperson, anders als die Polizei oder die Ordnungsbehörden, auch die Kosten für die Beweissicherung und das Auffinden des Fahrers mit abrechnen dürfe.
KG Berlin Urt. v. 07.01.2011 – 13 U 31/10