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Kostenbeteiligung der Gemeinde an Personalkosten des Kindergartens

Kostenbeteiligung der Gemeinde an Personalkosten des Kindergartens

  • 13. Dezember 2007

1. Eine finanziell leistungsschwache Gemeinde muss sich nicht an den Personalkosten eines Kindergartens beteiligen. 2. Nach dem Kindertagesstättengesetz sollten die im Einzugsbereich der Kindertagesstätten liegenden Gemeinden an den vom Jugendamt des Landkreises zu tragenden Personalkosten nur im Rahmen ihrer Finanzkraft beteiligt werden. Deshalb ist eine Kostenbeteiligung im Falle einer besonderen Finanzschwäche der Gemeinde ausgeschlossen.

-OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.12.2007 – 7 A 10850/07-