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Kosten bei einer Scheidung

Kosten bei einer Scheidung

  • 6. März 2018

 

„Kostengünstig“ können Sie sich von Ihrem Ehemann scheiden lassen, indem nur ein Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragt. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist dies ausreichend. Allerdings ist es zwingende Voraussetzung, dass mindestens ein Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren beteiligt ist. Die Gerichtskosten und die Kosten für den Rechtsanwalt berechnen sich anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten. Dieses wird addiert und mit drei multipliziert. So errechnet sich der Streitwert.

 

Verdient beispielsweise der eine Ehegatte 1.000,00 Euro und der andere 2.000,00 Euro, ergibt dies einen Streitwert von 9.000,00 Euro (1.000,00 Euro + 2.000,00 Euro = 3.000,00 Euro x 3 = 9.000,00 Euro). Hinzuzurechnen wäre noch das Kindergeld bei dem Ehegatten, der es bezieht. Hinzu kommen die Kosten für den Versorgungsausgleich. Hier bestimmt sich der Streitwert nach der Anzahl der vorhandenen Rentenanrechte und beträgt mindestens 1.000,00 Euro. Für jedes Anrecht erhöht sich der Wert des Versorgungsausgleichs im Scheidungsverfahren um 10 Prozent des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens der Ehegatten.

In unserem oben genannten Beispiel ergibt sich daher ein Wert von 1.800,00 Euro, wenn beide nur Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben. Die Kosten für den Versorgungsausgleich fallen allerdings nur an, wenn dieser nicht schon vorher geregelt wurde. Dies könnte beispielsweise in der von Ihnen erwähnten Scheidungsfolgenvereinbarung bereits geschehen sein. Ohne den Versorgungsausgleich ergeben sich daher Kosten für die Scheidung in Höhe von ca. 2.000,00 Euro inklusive der Rechtsanwaltskosten.

 

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/recht/detail/-/specific/Familienrecht-Kosten-bei-einer-Scheidung-1144211637

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