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Körperverletzung durch ungeschützten Verkehr

Körperverletzung durch ungeschützten Verkehr

  • 7. April 2015

Das Landgericht Aachen beschäftigte sich jüngst mit der Frage, ob die Ansteckung mit HIV als vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung zu bewerten ist. Bisher gingen die Gerichte stets davon aus, dass ein Partner, der trotz des Wissens über seine Infektion ungeschützten Verkehr hatte, die Ansteckung seiner Partnerin stets „billigend in Kauf“ nehme, also vorsätzlich handele. Das Landgericht Aachen entschied erstmalig anders und wertete dieses Vorgehen als fahrlässige Körperverletzung.

Das Gericht sah keine Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln und bestrafte den Täter lediglich mit einer Bewährungsstrafe.

LG Aachen, Urteil vom 23.03.2015, Az.: 68 KLs 1/15

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