Körperverletzung berechtigt zum Schulausschluss
- 28. Juli 2011
Ein Schüler kann von der Schule dauerhaft ausgeschlossen werden, wenn er andere durch eine angezettelte Schlägerei erheblich verletzt. Das entschied das VG Koblenz in einem Fall, in dem ein Schüler einem schulfremden Anderen das Schlüsselbein gebrochen und auf ihn eingetreten hat, als dieser schon am Boden lag. Das Gericht sah den darauf folgenden Schulausschluss mit sofortiger Wirkung im Rahmen des Eilrechtsschutzes für rechtmäßig an. Der äußerst gewaltbereite und unberechenbare Schüler stelle eine Gefahr für die Sicherheit und den Lernerfolg der anderen Schüler dar. Der Zusammenhang zwischen der Schlägerei und dem Schulbesuch sei deshalb gegeben, weil der Täter sowie mehrere Zeugen Schüler der Schule seien. Der Schule stehe außerdem auch vor dem Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen ein eigener Beurteilungsspielraum zu.
VG Koblenz Beschl. v. 28.07.2011 – 7 L 616/11.KO