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Kinder im Supermarkt

Kinder im Supermarkt

  • 15. Mai 2017

Ein Mädchen wollte an der Kasse in einem Supermarkt nicht länger im Einkaufswagen sitzen, weswegen der Vater den Dingen seinen Lauf lies. Was dann passierte, vermochte keiner mehr genau zu sagen. Jedenfalls kam eine 75 Jahre alte Frau zu Fall. Laut ihrer Aussage sei ihr das Mädchen zwischen die Beide gelaufen, weswegen sie den Halt verlor und stürzte.

Sie erlitt einen Bruch am Oberarm und prellte sich die Rippen. Noch lange Zeit später klagte sie über Schmerzen und habe noch immer Probleme beim Heben und Tragen. Die Frau verklagte daraufhin den Vater des Mädchens auf Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,- €.

Das Amtsgericht wies die die Klage zurück. Demnach gäbe es keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht. Das Gericht sah es für ebenso wahrscheinlich an, dass die Frau das Kind übersehen habe und darüber gestolpert sei. Ein 3-jähriges Kind dürfe sich frei im Supermarkt bewegen, solange es in Sicht- und Hörweite der Eltern bleibe. Es könne weder dem Kind, noch den Eltern zugemutet werden, dass das Kind die ganze Zeit im Einkaufswagen sitzen bleibe oder an der Hand geführt werde. Dass es, wie vorliegend, zu schweren Verletzungen kommen könne, sei unglücklichen Umständen zu verschulden und bewege sich im Rahmen des normalen Lebensrisikos.

Amtsgericht Augsburg – Pressemitteilung 10/17

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