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KFZ-Kennzeichen und Urkundenfälschung

KFZ-Kennzeichen und Urkundenfälschung

  • 7. Oktober 2016

Der Angeklagte brachte an seinem außer Betrieb gesetzten Wohnwagen ein entstempeltes KFZ-Kennzeichen an und fuhr damit auf öffentlichen Straßen. Das AG verurteilte ihn wegen Urkundenfälschung, wogegen sich die vorliegende Revision richtet.

Das OLG gab dem Angeklagten Recht. Demnach seien KFZ-Kennzeichen Beweiszeichen, die mit der Verbindung mit dem KFZ zu einer zusammengesetzten Urkunde werden. Zu dieser zusammengesetzten Urkunde gehört jedoch auch der Dienststempel der Zulassungsbehörde. An diesem Dienststempel fehlte es jedoch im vorliegenden Fall. Daher kam eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung nicht in Betracht.

Allerdings käme eine Strafbarkeit wegen Kennzeichenmissbrauchs gem. § 22 I Nr. 1 StVG in Betracht. So sei es auch im vorliegenden Fall.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 19.05.2016 – 2 OLG 4 Ss 158/15

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