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Keine Zustimmungspflicht des Kommanditisten zum Sanierungskonzept

Keine Zustimmungspflicht des Kommanditisten zum Sanierungskonzept

  • 2. Juli 2007

1. Ein Kommanditist ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zur Durchführung eines zeitlich ungewissen Sanierungskonzepts einer Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen, durch die ein Teil seiner Haftsumme in eine Zahlungspflicht gegenüber der Kommanditgesellschaft umgewandelt werden soll.

2. Befindet sich die Kommanditgesellschaft in der Liquidation, muss ein Beschluss der Gesellschafter über die Aufhebung der Liquidation und Fortsetzung der Gesellschaft einstimmig gefasst werden, wenn der Gesellschaftsvertrag keine Abweichung enthält.

-BGH, Beschl. v. 02.07.2007 – II ZR 181/06-