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Keine Überwachungspflicht des Anschlussinhabers bei der Internetnutzung

Keine Überwachungspflicht des Anschlussinhabers bei der Internetnutzung

  • 20. Dezember 2007

1. Der Inhaber eines Internetanschlusses, der diesen dritten Personen zur Nutzung überlässt, trifft grundsätzlich keine Pflicht, z. B. nahe Familienangehörige bei der Internetnutzung zu überwachen. Eine solche Pflicht besteht nur dann, wenn der Anschlussinhaber aus früherem Verhalten konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden könnte. 2. Der Anschlussinhaber hat nicht für Verletzungshandlungen von Familienangehörigen einzustehen.

OLG Frankfurt a. Main, Beschluss v. 20.12.2007 – 11 W 58/07-