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Keine Rechtsverletzung einer Gemeinde durch Neubautrasse der A4 bei Jena

Keine Rechtsverletzung einer Gemeinde durch Neubautrasse der A4 bei Jena

  • 18. März 2008

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Eilantrag einer Gemeinde gegen die Neubautrasse der Bundesautobahn A4 bei Jena abgelehnt. Mit dem Vorhaben soll die A4 zwischen den Anschlussstellen Jena-Göschwitz und Magdala nach Norden verlegt und auf sechs Fahrstreifen verbreitert werden. Nach der Entscheidung des Gerichts greift das Vorhaben nicht in das nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde ein. Belange des Natur- oder Umweltschutzes konnte die Gemeinde nicht geltend machen, weil diese Rechtsgüter nicht von ihrem Selbstverwaltungsrecht umfasst sind.

Beschluss vom 18. März 2008 – 9 VR 5.07, –