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Keine Pflicht zur Entfernung eines Kinderwagens im Hausflur

Keine Pflicht zur Entfernung eines Kinderwagens im Hausflur

  • 31. Juli 2012

Der Mieter kann den Vermieter nicht dazu verpflichten, anderen Mietern das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur zu untersagen, sofern keine konkrete Gefährdung deshalb zu erwarten sei.

Die Mieter eines Berliner Mietshauses beschwerten sich bei ihrem Vermieter über den von einer anderen Mieterin abgestellten Kinderwagen im Hausflur. In der Vergangenheit habe es in Berlin vermehrt Brandanschläge auf abgestellte Kinderwagen in Hausfluren gegeben. Das LG Berlin hat die darauf gerichtete Klage abgewiesen. Eine konkrete Gefährdung hätten die klagenden Mieter nicht dargelegt. Der Vermieter könne in Ausübung seines Eigentumsrechts nach freiem Ermessen die Nutzung des Hausflurs bestimmen.

LG Berlin, Urt. v. 31.07.2012 – 63 S 576/11