03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Keine Markenrechtsverletzung durch Aufdruck des Zeichens eines Kfz-Herstellers auf Spielzeugautos

Keine Markenrechtsverletzung durch Aufdruck des Zeichens eines Kfz-Herstellers auf Spielzeugautos

  • 14. Januar 2010

Der BGH als Revisionsinstanz hat die Klage der Adam Opel GmbH gegen einen Spielzeughersteller wegen Markenrechtsverletzungen abgewiesen. Das Gericht betonte, dass Voraussetzungen einer Markenrechtsverletzung zwar vorlägen, aber hierdurch würden die Markenfunktionen nicht beeinträchtigt. Der Verbraucher würde insbesondere nicht auf die Herkunft der Ware hingewiesen. Aufgrund der äußerst Unterschiedlichkeit der Produkte (Kraftfahrzeuge und Spielzeugautos) sei auch keine Verwechselungsgefahr gegeben. Der BGH führte an, dass die Verbraucher das Anbringen des Opel-Blitzes auf Spielzeugautos vielmehr als originalgetreue Detaildarstellung und somit als schlichtes Abbild der Wirklichkeit sehen würden und eine Verletzung von Markenrechten daher nicht vorliege.

BGH, I ZR 88/08 – 14.01.2010