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keine Brustimplantate für Polizistin

keine Brustimplantate für Polizistin

  • 28. September 2016

Eine Bewerberin für den Polizeidienst wurde abgelehnt, da sie sich aus kosmetischen Gründen zwei Brustimplantate hatte einsetzen lassen. Der Polizeiarzt war der Meinung, die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst sei dadurch eingeschränkt.

Nach einer fachärztlichen Stellungnahme durch einen Schönheitschirurgen, sah das Gericht dieses Vorgehen als rechtswidrig an. Weder die Beschaffenheit der Implantate, noch deren Platzierung bedinge ein erhöhtes Verletzungsrisiko der Bewerberin. Die Ansicht des Polizeiarztes, insbesondere, dass eine „Frühpensionierung“ der Bewerberin wegen der Implantate drohe, folge keinen wissenschaftlichen Erkenntnissen und lasse den konkreten Heilungsverlauf bei der Bewerberin unberücksichtigt.

Hierbei handelt es sich lediglich um eine vorläufige Entscheidung. Das VG hat den Freistaat Bayern verpflichtet, die Bewerberin bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung vorläufig einzustellen.

Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 21.09.2016 – M 5 E 16.2726

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