Kein Wertersatz für Nutzung, wenn Kaufsache mangelhaft ist
- 17. April 2008
Art. 3 ist dahingehend auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Verkäufer, wenn er ein vertragswidriges Verbrauchsgut geliefert hat, gestattet, vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch durch ein neues Verbrauchsgut zu verlangen.
-EuGH, Urt. v. 17.04.2008 – Rs. C-404/06-