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Kein versuchter Totschlag

Kein versuchter Totschlag

  • 13. Juli 2015

Ein Fall wie aus einem guten Krimi: Eine Frau war der Meinung, ihr Ehemann würde sie betrügen und ihr Drogen verabreichen. Wie sich herausstellte, hatte die Frau eine schizophrene Störung. Eines Abends versuchte sie ihren Mann mit einem Küchenmesser zu erstechen, ließ dann aber von ihm ab und versuchte sogar durch Rufen des Notrufes und weitere Maßnahmen, ihn zu retten.

Das Landgericht Mainz ging zwar von einem versuchten Totschlag aus, meinte aber, dass die Frau zurückgetreten sei. Durch das Rufen des Notrufes habe sie freiwillig versucht, den Tod ihres Mannes zu verhindern. Eine mögliche Verurteilung wegen Körperverletzung blieb ebenfalls aus, da die Frau nach Ansicht des Gerichts schuldunfähig war. Die Kammer ordnete allerdings die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

Landgericht Mainz, 09.07.2015

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