Kein Rücktritt bei Beschädigungen während Nachbesserungen
- 25. Juli 2007
Verursacht der Verkäufer gelegentlich der Nacherfüllung durch Nachbesserung einen nicht vollständig zu beseitigenden Sachschaden an dem Kaufgegenstand, so begründet dies nicht das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Kaufvertrag, sondern führt lediglich zu einem Schadenersatzanspruch.
-OLG Saarbrücken, Urt. v. 25.07.2007 – 1 U 467/06-