Kein Rauchverbot im Raucherclub vorläufig
- 16. April 2008
Ein Wirt darf in seinem Lokal vorläufig das Rauchen gestatten, wenn er nicht jedermann, sondern nur Gäste Zutritt gewährt, die Mitglieder eines „Clubs“ sind. Trotz des hohen Stellenwerts des Nichtraucherschutzes erscheint es – vertretbar, das Rauchen im „Club“ vorläufig, also bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, zuzulassen.
-BayVG München – Pressemitteilung vom 16.04.2008-