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Kein Hartz 4 für EU-Bürger

Kein Hartz 4 für EU-Bürger

  • 20. März 2014

Die Frage, ob auch EU-Bürger Hartz 4 beantragen können schwirrt sein einigen Wochen umher. Nun hat der der Generalstaatsanwalt, Melchior Wathelet, des EuGH diese Frage beantwortet. EU-Bürgern stehe ein Anspruch auf Hartz 4 in Deutschland nicht zu, wenn sie ausschließlich aus diesem Grund nach Deutschland kommen.

Grund für die Debatte war ein Rechtsstreit zwischen einer Rumänin und dem Jobcenter in Leipzig. Die Frau hat einen in Deutschland geborenen Sohn und beantragte beim Jobcenter Hartz 4 zur Grundsicherung. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab. Die Frau war weder in Rumänien, noch in Deutschland erwerbstätig gewesen und sei, den Angaben zufolge, auch nicht nach Deutschland gereist um hier Arbeit zu finden.

Wathelet wies nun darauf hin, dass es das EU-Recht EU-Bürgern nur gestatte, sich für drei Monate in einem anderen Mitgliedsstaat aufzuhalten. Dies gelte auch nur, wenn sie die Sozialleistungen dort nicht unangemessen ausschöpfen. Wolle die EU-Bürger länger als drei Monate bleiben, müssen sie über ausreichend Existenzmittel verfügen. Die deutsche Regelung stehe insofern im Einklang mit dem EU-Gesetzgeber, als dass dadurch lediglich eine Form von „Hartz4-Tourismus“ verhindert werden soll.

Zwar sind diese Ausführungen des Generalstaatsanwalts nicht bindend, erfahrungsgemäß folgt der EuGH diesen jedoch regelmäßig. Ein abschließendes Urteil steht allerdings noch aus.